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Risikolebensversicherung FAQ


  • Warum sollte ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
  • Warum sollten verschiedene Versicherer miteinander verglichen werden?
  • Was ist der Unterschied zu einer Kapitallebensversicherung?
  • Für wen ist eine Risikolebensversicherung besonders sinnvoll?
  • Wie hoch sollte die Absicherung sein?
  • Wie lässt sich die Versicherungsleistung flexibel an den Bedarf anpassen?
  • Gibt es auch zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit?
  • Kann auch ein Unfallschutz integriert werden?
  • Ist vor Abschluss eine eine Gesundheitsprüfung notwendig?
  • Warum sollten Partner sich separat absichern?
  • Sind Risikolebensversicherungen mit Dynamik zu empfehlen?
  • Was bedeutet der Begriff „Bezugsrecht“?
  • Welche Steuern müssen auf Versicherungsleistungen entrichtet werden?
  • Wie findet man den günstigsten Anbieter?
  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Warum sind die Tarife für Frauen oft niedriger als für Männer?
  • Kann eine Risikolebensversicherung gekündigt werden?

Warum sollte ich eine Risikolebensversicherung abschließen?

Risikolebensversicherungen dienen der Absicherung der Familien im Fall eines vorzeitigen Todes des Versicherungsnehmers. Gerade junge Familien, Alleinstehende mit Kindern und Darlehensnehmer sollten auf diese Sicherheit nicht verzichten. Im Zusammenhang mit Baufinanzierungen machen die Banken die Risikolebensversicherung häufig von sich aus zu einem Muss.

Im Gegensatz zu einer Rentenversicherung oder einer Kapital bildenden Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung (RLV) keine Altersvorsorge. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Versicherter während der Vertragslaufzeit sterben sollte. Es wird bei der klassischen RLV kein Kapital gebildet, das macht es möglich, die Beitragssätze besonders niedrig zu halten.

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Warum sollten verschiedene Versicherer miteinander verglichen werden?


Gerade bei der RLV kann auf den Preis geachtet werden, weil es zwischen den verschiedenen Anbietern nur unwesentliche Leistungsunterschiede gibt. Ein Kriterium für die Wahl eines bestimmten Angebotes sollte also auch der Preis sein.
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Was ist der Unterschied zu einer Kapitallebensversicherung?


Obwohl beides Lebensversicherungen sind, verfolgen sie doch ganz unterschiedliche Ziele. Leistungen bei der RLV gibt es dann, wenn ein Versicherter verstirbt. Die vereinbarte Versicherungssumme wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die RLV ist reiner Schutz der Angehörigen und keine Sparmöglichkeit für die Altersvorsorge, wie bei der Kapitallebensversicherung, die zahlt nicht nur im Fall des Todes sondern auch im Erlebensfall.

Der Risikolebensversicherung kommt eine ganz andere Bedeutung zu. Es geht einzig und allein darum, die Hinterbliebenen für den Fall des Todes finanziell abzusichern. Verstirbt der Alleinverdiener einer Familie bereits in jungen Jahren, kann ohne Risikolebensversicherung eine finanzielle Lücke entstehen, die eine Familie an den Rand des finanziellen Abgrunds und ins soziale Abseits stürzt. Deshalb sind insbesondere junge Familien die Zielgruppe der Risikolebensversicherungen, denn sie konnten in der Regel noch keine Rücklagen bilden, um finanzielle Engpässe damit zu überstehen. In besonderem Maße ist das der Fall, wenn aus dem Einkommen des Alleinverdieners auch Ratenverpflichtungen zu tilgen sind.
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Für wen ist eine Risikolebensversicherung besonders sinnvoll?


Gerade Alleinerziehende oder Familien mit Kindern sollten auf den Schutz durch eine Risikolebensversicherung nicht verzichten. Das Gleiche gilt, wenn zur Finanzierung der eigenen vier Wände Kredite aufgenommen werden, allein aus diesem Grund bestehen die Banken häufig vor der Vergabe eines Darlehens auf den Abschluss einer entsprechenden RLV.
Ebenso sinnvoll ist die Risikolebensversicherung für Gesellschafter einer GbR oder einer GmbH. Auch hier kann der plötzliche Tod eines Gesellschafters große wirtschaftliche Not hervorrufen und die Existenz des Unternehmens gefährden.

Kaum interessant ist die Risikolebensversicherung hingegen für Studenten oder Singles, da sie meist keine Hinterbliebenen haben, die abzusichern wären.

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Wie hoch sollte die Absicherung sein?


Das ist immer von den persönlichen Umständen des zu Versichernden abhängig. Eine Faustregel besagt, dass die Versicherungssumme zwischen drei und fünf Jahresbruttogehältern entsprechen sollte. Bei 30.000 Euro Jahreseinkommen des Familienvaters wären das 150.000 Euro. Bestehen zusätzlich Kreditverbindlichkeiten, sollten diese dazuaddiert werden.
Wird die Risikolebensversicherung ausschließlich abgeschlossen, um ein bestehendes Darlehen abzusichern, sollte die Versicherungssumme so hoch wie das Darlehen sein. In solchen Fällen die die fallende Risikolebensversicherung empfehlenswert.
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Wie lässt sich die Versicherungsleistung flexibel an den Bedarf anpassen?


Einige Versicherer, dazu gehört auch die Hannoversche Leben geben bei Abschluss der Risikolebensversicherung eine so genannte Flexibilitätsgarantie gegenüber den Versicherten ab. Damit lässt sich der Versicherungsschutz um bis zu 25.000 Euro erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Das ist häufig notwendig, wenn sich zum Beispiel Familienzuwachs einstellt, wenn eine Wohnimmobilie gekauft wird oder sich der Hauptverdiener selbstständig macht.

Bei Versicherungssummen von 150.000 Euro und mehr kann auch eine automatische Senkung der Versicherungssumme vereinbart werden.
Liegt die Versicherungssumme unter einem Betrag von 150.000 Euro kann die Absicherung für den Todesfall im Verlauf des Vertrages flexibel entweder einmal jährlich oder in beliebig längeren Zeitabschnitten durch Teilkündigung dem neuen Bedarf angepasst werden.
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Gibt es auch zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit?


Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine ideale Ergänzung zur RLV. Sie sichert nicht nur den Fall des Todes ab, sondern bietet je nach abgeschlossener Variante parallel auch noch eine zusätzliche Rente bei eintretender Berufsunfähigkeit. Das ist die perfekte Absicherung gleichzeitig gegen Tod und Verlust der Arbeitsfähigkeit.
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Kann auch ein Unfallschutz integriert werden?


Eine Unfallzusatzversicherung verdoppelt gegen einen geringen Aufpreis den Schutz für die Hinterbliebenen. Tritt der Tod des Versicherten aufgrund eines Unfalls ein, wird dann die Versicherungsleistung um 100 Prozent erhöht, dieser Einschluss ist besonders für Versicherte empfehlenswert, die sehr aktiv leben und/oder viel auf Reisen sind.
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Ist vor Abschluss eine Gesundheitsprüfung notwendig?


Im Allgemeinen reicht es aus, wenn der Versicherte die Gesundheitsfragen, die im Antrag auf die Versicherung gestellt werden, gewissenhaft beantwortet. In manchen Fällen fordern die Versicherer dann zusätzliche Bescheinigungen oder Untersuchungen an. Ab bestimmten Versicherungssummen, meist bei mehr als 200.000 Euro ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, die Kosten dafür erstatten die Versicherungsgesellschaften. Den Fragen zum Gesundheitszustand sollte jeder, der einen Versicherungsantrag ausfüllt, große Bedeutung beimessen. Alle Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte seinen Hausarzt zurate ziehen. Bei falschen Angaben entfällt für den Versicherer die Leistungspflicht.
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Warum sollten Partner sich separat absichern?


Der Vorteil von Einzelverträgen liegt auf der Hand, erstens kann die Versicherungssumme individuell gewählt werden, jeder Vertrag lässt sich flexibel anpassen und die Absicherung ist beim gleichzeitigen Tod beider Partner höher als bei einer verbundenen Risikolebensversicherung. Im Fall einer Trennung der Ehepartner kann der Bezugsberechtigte problemlos geändert werden.

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Sind Risikolebensversicherungen mit Dynamik zu empfehlen?


Wer bereits in jungen Jahren eine Lebensversicherung abschließt, sollte den Einschluss einer Dynamik vorsehen, weil sich im Lauf der Jahre mit dem Einkommen auch der Lebensstandard entsprechend ändert. Diese gestiegenen Ansprüche werden dann über die erhöhte Versicherungssumme automatisch ausgeglichen.
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Was bedeutet der Begriff „Bezugsrecht“?


Wir im Versicherungsvertrag ein Bezugsrecht eingeräumt, bekommt eine dritte Person oder eine Firma das Recht, die Versicherungsleistung entsprechend den Vertragsbedingungen in Anspruch zu nehmen. Ist ein Bezugsrecht ausdrücklich festgelegt, dann fällt die Versicherungsleistung nicht zwangsläufig in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Dabei muss weder ein Testament oder ein Erbschein erstellt werden. Bezugberechtigt ist einzig und allein die im Bezugrecht erwähnte Person.

Das Bezugsrecht kann bei einem bestehenden Versicherungsvertrag auch geändert werden, das ist häufiger der Fall, wenn Ehepaare sich scheiden lassen oder Partner sich trennen. Die Änderung wird dann aber erst wirksam, wenn sie beim Versicherer schriftlich eingereicht wurde und eingegangen ist.
Wichtig ist immer, dass der Versicherungsnehmer die oder den Bezugsberechtigten genau bezeichnet, damit im Fall der Leistungsinanspruchnahme keine Zweifel aufkommen, deshalb sollte der Bezugberechtigte immer mit Namen, Geburtsnamen und Geburtsdatum aufgeführt werden. Ist eine Risikolebensversicherung für zwei Personen abgeschlossen, dann sollte im Fall des Todes einer dieser Personen immer der Überlebende Partner auch die bezugsberechtigte Person sein.

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Welche Steuern müssen auf die Versicherungsleistungen entrichtet werden?


Gegenwärtig ist es so, dass die Leistungen aus der Versicherung zur Erbschaftssteuer veranlagt werden, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst die Leistung bekommt. Steuern müssen dann in dem Umfang entrichtet werden, wie das der Gesetzgeber vorgesehen hat. Versicherungsunternehmen müssen die Zahlung der Leistung dem Finanzamt anzeigen.

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Wie findet man den günstigsten Anbieter für eine Risikolebensversicherung?


Zuerst sollte immer die notwendige Versicherungssumme ermittelt werden, die für den Schutz im Fall des Todes gezahlt werden soll. Über einen Versicherungsvergleichsrechner im Internet kann dann die preiswerteste Versicherung rausgefiltert werden. Die RLV der Hannoverschen Leben ist ein TOP-Produkt zu einem fairen Preis, das haben mehrfach auch die Testergebnisse bestätigt. Viele der Risikolebensversicherungen lassen sich direkt online beantragen.
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Wann beginnt der Versicherungsschutz?


Der vollständig ausgefüllte und vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Versicherungsantrag muss bei der Versicherungsgesellschaft geprüft werden. Besondere Beachtung findet dabei die Auswertung der Gesundheitsfragen. Der Versicherungsschein wird, sofern die Versicherung den Antrag annimmt, per Post versendet.

Es ist auch möglich, dass eine Versicherung den Antrag ablehnt. Das kann der Fall sein, wenn die Gesundheitsfragen darauf schließen lassen, dass der zu Versichernde schwer krank ist und das Risiko seines Ablebens der Versicherung zu hoch ist. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich immer wieder, eine RLV bereits in jungen Jahren bei bester Gesundheit abzuschließen.

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Warum sind die Tarife für Frauen niedriger als für Männer?


Diese Tatsache lässt sich damit erklären, dass Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung als die Männer haben. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie innerhalb der Vertragslaufzeit sterben, geringer als bei den Männern. Dieser Vorteil der Frauen schlägt sich in geringeren Beiträgen nieder.

Ähnlich verhält sich das mit den Beiträgen für Raucher und Nichtraucher. Grundsätzlich gelten für Nichtraucher niedrigere Beitragssätze. Allerdings ist jeder Nichtraucher verpflichtet, der Versicherung anzuzeigen, wenn er während der Vertragslaufzeit zum Raucher avanciert, tut er das nicht, läuft er Gefahr, dass im Fall der Leistungserbringung die Versicherung die Zahlung verweigern kann.

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Kann eine Risikolebensversicherung gekündigt werden?


Wie andere Versicherungen auch kann auch die RLV gekündigt werden. Dabei müssen nur die Kündigungsfristen des Versicherers eingehalten werden. In der Regel ist die Kündigung immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Wird die RLV in monatlichen Raten gezahlt, kann es auch sein, dass auch immer zum Ende eines Monats gekündigt werden kann. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich durch den Versicherungsnehmer erfolgen. Konkret kann das in den Versicherungsbedingungen der entsprechenden Versicherungsgesellschaft nachgelesen werden.

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